Über 1.500 Arbeitsunfälle und 2 % aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Deshalb dürfen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese 18 Jahre alt sind und für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).
Laut DGUV G 308-001 soll sich die „Allgemeine Qualifizierung zum Gabelstaplerfahrer" auf einen Zeitraum drei bis fünf Tagen erstrecken. Wir bieten Ihnen eine vorschriftenkonforme 3-tägige Ausbildung nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV G 308-001, VDI 3313) an.
Erlangen des Befähigungsnachweises
Personen, die Gabelstapler fahren sollen.
1. Theoretische Ausbildung
Dauer: ca. 1,5 Tage
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von FFz und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Lasten
- Sondereinsätze
- Verkehrsregelung/Verkehrswege
- Prüfung
2. Praktische Ausbildung
Dauer: ca. 1,5 Tage
- Einweisung am Fahrzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastaufnahme
- Gefahrstellen am FFz
- Fahr- und Stapelübungen
- Abschlussprüfung
Für die Einweisung auf die betriebsinternen Fahrzeuge und Abläufe ist der Arbeitgeber verantwortlich.
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung nach G 25 (gültige Bescheinigung muss am Schulungstag vorhanden sein)
- Grundvoraussetzung für die Ausbildung ist der Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins.
- Ein Ausweisdokument muss zur Schulung mitgebracht werden.
- Die praktische Ausbildung (ab Tag 2) erfordert das Tragen von nicht kontaminierter, sauberer Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen.
- Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Schulung nur teilnehmen kann, wer über seinen Arbeitgeber angemeldet wird.
- Vor Teilnahme an der Praxis ist eine Haftungsverpflichtungserklärung für etwaige Schäden des Teilnehmers an den in der Schulung genutzten Gabelstaplern vorzulegen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.
Die Schulung zum Fahren von Gabelstaplern umfasst eine theoretische und praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung erfordert gute deutsche Sprachkenntnisse.
Die Führerscheinausstellung erfolgt bei Bestehen der Prüfungen am Schulungstag. Für den Führerschein wird vor Ort ein Foto erstellt.
Die theoretische und praktische Ausbildung führen Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung durch. Bei der Schulung nutzen wir unsere Ressourcen (Raum, Übungsstapler).
Bei Bedarf kann die Schulung bei Ihnen vor Ort für Ihre Mitarbeitergruppe durchgeführt werden. Bezüglich der Erfordernisse bei Ihnen im Unternehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
3 Tage
Für Verpflegung ist während der theoretischen Schulungsteile im Schulungsraum gesorgt. Die Mittagspausen können individuell gestaltet werden.
Die praktische Ausbildung und Prüfung finden im Außenbereich statt.
Teilnehmende ohne Parkausweis für den Chemiepark GENDORF werden gebeten, den frei zugänglichen Parkplatz am Kraftwerk zu benutzen. Anfahrtsplan: www.bit-gendorf.de/-/media/Internet/bit_gendorf_de/PDF/Gendorf_Chemiepark_Anfahrtsplan.ashx
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