Voraussetzungen für die IHK-Prüfung:
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Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, dann benötigen Sie ein Jahr einschlägige Berufspraxis bis zum Lehrgangsstart
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Haben Sie bisher noch keine Berufsausbildung? Dann benötigen Sie 5 Jahre und 3 Monate einschlägige Berufspraxis bis die Prüfung stattfindet, d.h. Sie arbeiten auch während des Lehrgangs weiter und sammeln Berufspraxis. Die Prüfung findet im Anschluss an den Lehrgang statt.
Zur Teilnahme an der IHK-Prüfung muss der berufsbegleitende ca. 2 bis 2,5-jährige Lehrgang (606 Unterrichtseinheiten) ordnungsgemäß durchlaufen werden.
Voraussetzungen für die Förderung durch die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein):
Beschäftigte können Geld für eine Weiterbildung beantragen, um einen Berufsabschluss zu machen. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Eingangsberatung bei der Arbeitsagentur und bei der BIT Gendorf
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Die Person hat keinen Berufsabschluss, arbeitet aber bis zur IHK-Prüfung mindestens 5 Jahre und 3 Monate in einer ungelernten oder angelernten Tätigkeit in der chemischen Produktion
oder
Die Voraussetzungen für eine Förderung werden von der Agentur für Arbeit geprüft.