Sachverständige im Sinne von § 29b BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) sind zuständig für sicherheitstechnische Prüfungen genehmigungsbedürftiger Anlagen und Prüfung von sicherheitstechnischen Unterlagen. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV sind die bekannt gegebenen Sachverständigen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) autorisierten Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Der Erfahrungsaustausch ist vom BMUV anerkannt und gilt auch als Fortbildungsveranstaltung für Störfallbeauftragte im Sinne von § 9 der 5. BImSchV.
Ziel der Veranstaltung ist, Hintergründe und Ursachen von Störungen und Störfällen zu beleuchten, die Teilnehmer über Neuerungen bei technischen und rechtlichen Regelungen auf dem Laufenden zu halten sowie den Erfahrungsaustausch aus der Praxis zu pflegen.
Sachverständige im Sinne von § 29b Abs. 1 BImSchG, Bund- und Ländervertreter, Mitglieder der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) und ihrer Gremien, Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, Prüfbeauftragte zugelassener Stellen gem. § 37 ProdSG, Technische Aufsichtsbeamte der gesetzlichen Unfallversicherungen, Gutachter im sicherheitstechnischen Bereich, Überwachungs- und Genehmigungsbehörden sowie andere interessierte Fachleute
Erkenntnisse der KAS aus den Erfahrungsberichten der Sachverständigen
Erfahrungen der Sachverständigen aus ihrer Prüftätigkeit
Erkenntnisse aus aufgetretenen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs und Störfällen
Berichte aus der betrieblichen Praxis zur Anlagensicherheit
Neue technische und rechtliche Regelungen aus dem Bereich der Anlagensicherheit, insbesondere ihre Anwendung in der Praxis
Veranstalter: InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG in Zusammenarbeit mit dem Bayerisches Landesamt für Umwelt
Veranstaltungsort: LfU, Bürgermeister-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg
1 Tag
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