Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Filtergeräte benutzen, sind vom Unternehmer in der Benutzung dieser Geräte zu unterweisen. Mit dieser halbtägigen Schulung erfüllen Unternehmer die gesetzlichen Pflichten nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ zur Schulung der Mitarbeiter. Diese Unterweisung enthält praktische Übungen und wird von hauptberuflichen, erfahrenen Feuerwehrkräften in den feuerwehreigenen Übungsstätten durchgeführt. Nach der Erstunterweisung (vor der ersten Benutzung) sind jährliche Wiederholungsunterweisungen durchzuführen.
Teilnehmer kennen Gefahren bei Tätigkeiten, die den Einsatz von Filtergeräten erfordern. Sie schätzen Gefahren richtig ein und schützen sich dagegen. In ihrer täglichen Arbeit verwenden sie Filtergeräte sachkundig und ordnungsgemäß.
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit umluftabhängige Atemschutzgeräte tragen.
Zweck des Atemschutzes
Regelwerke für Atemschutz
Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe
Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
Atmung des Menschen
Physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte
Filtergeräte: Aufbau und Wirkungsweise
Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter
Anlegen der Filtergeräte, Verhalten während des praktischen Gebrauchs
Wahrnehmen des Filterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes)
Instandhaltung (z. B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung)
Entsorgung
Trage- und Belastungsübung
Die Unterweisung zu betriebsinternen Abläufen, Verhaltensweisen und spezifische Herstellerangaben liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung nach G 26.2
Kein Bart (auch kein Dreitagebart) und keine Koteletten im Bereich der Dichtlinie der Maske (keine Irritation im Bereich der Dichtlinie der Atemschutzmaske). Eine Teilnahme ist nur möglich, sofern die Dichtlinie der Atemmaske gegeben ist.
Nicht kontaminierte, saubere persönliche Schutzausrüstung (PSA) analog zum Arbeitseinsatz unter Atemschutz inkl. eventuell Maskenbrille bei Brillenträgern
Mitarbeiter, die nicht im Chemiepark GENDORF beschäftigt sind, werden gebeten, sich für die Besucheranmeldung spätestens eine Woche vor der Unterweisung an uns zu wenden. Bitte bringen Sie für den Zugang zum Chemiepark ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Bitte planen Sie mindestens 30 Minuten vor Beginn der Schulung am Zentraltor einzutreffen.
Mitarbeiter ohne Parkausweis für den Chemiepark GENDORF werden gebeten, den Besucherparkplatz am Zentraltor zu benutzen.
8:00 - 12:00 Uhr
Sie möchten dieses Seminar für Ihre Mitarbeiter exklusiv durchführen?