Weiterbildung kann gefördert werden! Wir sagen Ihnen wie!
Aufstiegs-BAföG
Nach dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)“ kann die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Dadurch sichern Sie sich eine einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Bildungsdarlehen
Für die Finanzierung Ihrer Weiterbildung besteht die Möglichkeit zur Aufnahme eines Darlehens bei der KfW-Bank. Dieses ist während der Maßnahme und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Darlehens-Teilerlass von 50% gewährt.
Meisterbonus
Alle erfolgreichen Absolventen einer IHK-Aufstiegsfortbildung erhalten nach bestandener Prüfung einen „Meisterbonus“ in Höhe von 3.000 Euro von Freistaat Bayern.
Begabtenförderung
Stipendiaten, die in die „Begabtenförderung berufliche Bildung“ aufgenommen werden, können über maximal drei Jahre hinweg Zuschüsse in Höhe von 8.700 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildungen erhalten. Gefördert werden Berufstätige bis zum 25. Lebensjahr, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden haben. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.
Steuerliche Berücksichtigung
Aufwendungen, die durch den Besuch der Weiterbildung entstehen, sind als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzbar. Als Aufwendungen gelten z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrten von und zur Bildungsstätte/zum Prüfungsort und Ausgaben für Fachliteratur. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.