Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder einen staatlich anerkannten höherwertigen Bildungsabschluss
2. mindestens 18 Jahre alt
3. ein für den Zeitraum der Prüfung gültiges ärztliches Gesundheitszeugnis aus dem hervorgeht, dass der Bewerber geistig und körperlich voll einsatzfähig ist; insbesondere muss er fähig sein, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten auszuführen und zum Tragen eines Umluftunabhängigen Atemschutzgerätes entsprechend den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen geeignet sein
4. mindestens das deutsche Sportabzeichen in Bronze, dessen Erwerb zum Zeitpunkt der Prüfung nicht länger als 1 Jahr zurück liegen darf
(Kontakt zum örtlichen Sportverein kann hergestellt werden)
5. mindestens Führerschein der Klasse B
6. erworbene Kenntnisse über Rettungsmedizinische Grundlagen (Erste Hilfe, Reanimation, Transport, Lagerung mit Vitalfunktionen) durch autorisierte Stellen (First Responder)
Der First Responder-Lehrgang wird im Rahmen des BFK-Lehrgangs durchgeführt und ist im Lehrgangspreis enthalten.
7. Nachweis über einen Vorbereitungslehrgang zur Brandschutzfachkraft bzw. den Grundlehrgang für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern oder Vorlage von Zeugnissen oder anderen Nachweisen, die aufzeigen, dass auf Werkfeuerwehren bezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.