Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Isoliergeräte benutzen sollen, sind vom Unternehmer vor der ersten Benutzung dieser Geräte zu unterweisen. Mit dieser ganztägigen Schulung erfüllen Unternehmer die gesetzlichen Pflichten nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ zur theoretischen und praktischen Schulung der Mitarbeiter. Diese Unterweisung wird von hauptberuflichen, erfahrenen Feuerwehrkräften in den feuerwehreigenen Übungsstätten durchgeführt. Nach der Erstunterweisung sind jährliche Wiederholungsunterweisungen durchzuführen.
Teilnehmer kennen Gefahren durch Atemgift oder Sauerstoffmangel, die am Arbeitsplatz drohen. Sie schätzen Gefahren richtig ein und schützen sich dagegen. In Notfallsituationen verhalten sie sich richtig und wenden Atemschutzgeräte ordnungsgemäß an.
Personen, die zur Ausführung bestimmter Tätigkeiten ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät benötigen.
Zweck des Atemschutzes
Regelwerke für den Atemschutz
Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
Atmung des Menschen
Psychologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte
Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte
Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung)
Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge (Theorie)
Verhalten unter Atemschutz bei Übung und Flucht
Instandhaltung (z. B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung)
Entsorgung
Trage- und Belastungsübungen
Die Unterweisung zu betriebsinternen Abläufen, Verhaltensweisen und spezifische Herstellerangaben liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3
Kein Bart (auch kein Dreitagebart) und keine Koteletten im Bereich der Dichtlinie der Maske (keine Irritation im Bereich der Dichtlinie der Atemschutzmaske). Eine Teilnahme ist nur möglich, sofern die Dichtlinie der Atemmaske gegeben ist.
Nicht kontaminierte, saubere persönliche Schutzausrüstung (PSA) analog zum Arbeitseinsatz unter Atemschutz inkl. eventuell Maskenbrille bei Brillenträgern
Mitarbeiter, die nicht im Chemiepark GENDORF beschäftigt sind, werden gebeten, sich für die Besucheranmeldung spätestens eine Woche vor der Unterweisung an uns zu wenden. Bitte bringen Sie für den Zugang zum Chemiepark ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Bitte planen Sie mindestens 30 Minuten vor Beginn der Schulung am Zentraltor einzutreffen.
Mitarbeiter ohne Parkausweis für den Chemiepark GENDORF werden gebeten, den Besucherparkplatz am Zentraltor zu benutzen.
8:00 - 16:00 Uhr
"Top!"
Anmeldung für:
Sie möchten dieses Seminar für Ihre Mitarbeiter exklusiv durchführen?