Zu Ihrem eigenen Schutz ist bei Arbeiten mit Absturzgefahren der richtige Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unumgänglich. Hier gelten zudem besondere Sicherheitsanforderungen, Regelungen und Vorschriften, die zu beachten sind und mindestens einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Die Teilnehmer frischen Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung von PSA gegen Absturz auf und erweitern unter Umständen ihr Wissen. Sie schützen sich vor Gefahren durch Absturz, die an den Arbeitsplätzen drohen und schätzen Absturzgefahren richtig ein.
Personen, die bei bestimmten Tätigkeiten persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwenden und eine jähliche Unterweisung benötigen.
Rechtsgrundlagen DGUV 112-198 (bisher BGR 198/199)
Sicheres Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich
Bestimmungsgemäßen Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung
Ordnungsgemäße Aufbewahrung
Erkennen von Schäden
Gefahren (Hängetrauma)
Richtiges Anschlagen
Praktische Übung
Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung G 41
Körperlich und geistige Eignung
Bitte bringen Sie Ihre eigene PSA gegen Absturz mit zur Schulung
Diese Schulung ersetzt nicht die arbeitsplatzspezifische Unterweisung.
Mitarbeiter, die nicht im Chemiepark GENDORF beschäftigt sind, werden gebeten, sich für die Besucheranmeldung spätestens eine Woche vor der Unterweisung an uns zu wenden. Bitte bringen Sie für den Zugang zum Chemiepark ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Bitte planen Sie mindestens 30 Minuten vor Beginn der Schulung am Zentraltor einzutreffen.
Mitarbeiter ohne Parkausweis für den Chemiepark GENDORF werden gebeten, den Besucherparkplatz am Zentraltor zu benutzen.
09:00 - 11:30 Uhr
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